Die für einen Teilnehmer auf den Seiten Teilnehmer-Einstellungen
Amtberechtigung
vergebene Amtberechtigungsstufe können Sie durch die Kurzwahlberechtigung
nachträglich erweitern.
In der Tabelle sehen Sie unter "Rufnummer"
die verfügbaren Teilnehmer und unter "Teilnehmername" die Bezeichnungen,
die auf der Seite Interne
Rufnummern Teilnehmer
bzw. Interne Rufnummern Interne Rufnummern (COMpact 2104.2/2204 USB) für diese Rufnummern vergeben wurden. Per Klick auf den Spaltenkopf
ist es möglich, die Tabelle nach "Rufnummer" oder nach
"Teilnehmername" sortieren zu lassen.
Kurzwahlberechtigung
(dienstlich / privat)
Die in der Telefonanlage gespeicherten Kurzwahlnummern (Eintrag per
Telefon oder PC-Programm COMtools (-> Telefonbuch))
unterliegen der Prüfung auf die eingestellte Amtberechtigung. Wenn
ein Teilnehmer keine Amtberechtigung hat, kann er auch keine Kurzwahlnummer
wählen, weil im Kurzwahlspeicher nur Amtrufnummern abgespeichert
werden. Wenn ein Teilnehmer nur Ortsgesprächsberechtigung besitzt,
wird eine Kurzwahlnummer (außer Notruf-Kurzwahlnummern), in der
eine Rufnummer mit Vorwahl abgespeichert ist, von der Telefonanlage
nicht gewählt.
Eine Ausnahme stellt die hier einstellbare Kurzwahlberechtigung dar.
Mit dieser können Sie eine eingestellte Amtberechtigung erweitern.
So können spezielle Rufnummern vorgegeben werden, die gewählt
werden dürfen. Ein Teilnehmer mit Kurzwahlberechtigung darf unabhängig
von seiner Amtberechtigung alle Kurzwahlnummern wählen, auch
wenn er gar keine Amtberechtigung hat.
Um die Kurzwahlberechtigung für Dienst- bzw. Privatgespräche
zu aktivieren, setzen Sie per Mausklick ein Häkchen
in das entsprechende Kästchen.
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