Die für eine Gruppe auf der Seite Gruppen-Einstellungen
Amtberechtigung
vergebene Amtberechtigungsstufe können Sie durch die Kurzwahlberechtigung
nachträglich erweitern.
In der Tabelle sehen Sie unter "Rufnummer" die verfügbaren
Gruppenrufnummern und unter "Gruppenname" die Bezeichnungen, die
auf der Seite Interne
Rufnummern Gruppen
für diese Rufnummern vergeben wurden. Per Klick auf den Spaltenkopf
ist es möglich, die Tabelle nach "Rufnummer" oder nach
"Gruppenname" sortieren zu lassen.
Kurzwahlberechtigung
Die in der Telefonanlage gespeicherten Kurzwahlnummern (Eintrag per
Telefon oder PC-Programm COMtools
(-> Telefonbuch)) unterliegen der Prüfung auf die eingestellte
Amtberechtigung. Wenn eine Gruppe keine Amtberechtigung hat, können
die Gruppenmitglieder auch keine Kurzwahlnummer wählen, weil im
Kurzwahlspeicher nur Amtrufnummern abgespeichert werden. Wenn eine Gruppe
nur Ortsgesprächsberechtigung besitzt, wird eine Kurzwahlnummer
(außer Notruf-Kurzwahlnummern), in der eine Rufnummer mit Vorwahl
abgespeichert ist, von der Telefonanlage nicht gewählt.
Eine Ausnahme stellt die hier einstellbare Kurzwahlberechtigung dar.
Mit dieser können Sie eine eingestellte Amtberechtigung erweitern.
So können spezielle Rufnummern vorgegeben werden, die gewählt
werden dürfen. Eine Gruppe mit Kurzwahlberechtigung darf unabhängig
von ihrer Amtberechtigung alle Kurzwahlnummern wählen, auch
wenn sie gar keine Amtberechtigung hat.
Um die Kurzwahlberechtigung für eine Gruppe zu aktivieren, setzen
Sie per Mausklick ein Häkchen
in das entsprechende Kästchen.
Hinweise:
Beachten Sie bei der Aktivierung der Kurzwahlberechtigung bitte,
dass jedem Teilnehmer zusätzlich zu den gemeinsam genutzten
Kurzwahlnummern (100-stellige, Notruf und gemeinsame) 20 Teilnehmer-Kurzwahlnummern
zur Verfügung stehen, die an den jeweiligen Telefonen eingetragen
werden können. Um dies zu verhindern, muss die Programmierberechtigung ausgeschaltet werden ( Teilnehmer-Eigenschaften Berechtigungen Tn darf mit Programmierziffer "7" programmieren).
Die Mitgliedschaft in einer Gruppe hat für einen Teilnehmer
nicht zwangsläufig zur Folge, dass bei einem von ihm eingeleiteten
Dienstgespräch die Aktivierung der Kurzwahlberechtigung wirkt.
Will er nicht als Gruppe telefonieren, sondern nur als individueller
Teilnehmer, kann er sich aus der Gruppe "gehend" ausloggen (passives
Gruppenmitglied). Dann gelten für ihn wieder seine Teilnehmer-Einstellungen
für Dienstgespräche. Bei Privatgesprächen gelten
immer nur die Teilnehmer-Einstellungen für Privatgespräche.
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