Um die in der Anlage gespeicherten Melodien / Texte zu überschreiben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Hinweis:
Beim Abspielen selbst gespeicherter Wartemusik muss die Gebührenpflicht für bestimmte Musikstücke beachtet werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Gesellschaft.
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