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Sperr-/Freigabenummern und Kurzwahl-Berechtigung für Teilnehmer

 

Die für einen Teilnehmer auf den Seiten Teilnehmer-Einstellungen Amtberechtigung vergebene Amtberechtigungsstufe können Sie zusätzlich einschränken (Sperrnummern) oder nachträglich erweitern (Freigabenummern, Kurzwahl-Berechtigung).

Teilnehmer

In der Tabelle sehen Sie unter "Teilnehmer" die Namen, die den Teilnehmer-Rufnummern zugeordnet sind. Wurde auf der Seite Interne Rufnummern Teilnehmer Name nichts eingetragen, sehen Sie hier die entsprechenden Teilnehmer-Rufnummern.

Freigabe-Nr (dienstlich / privat)

Um die Amtberechtigung der Teilnehmer zu erweitern, können zwanzig bis zu 10-stellige Freigabenummern vergeben werden (Eintrag mit dem PC-Programm COMmander Tools). Diese teilnehmerübergreifend geltenden Freigabenummern können bei den einzelnen Teilnehmern getrennt für Dienst- und Privatgespräche aktiviert werden. Es kann hier z. B. die Vorwahl "0130" für einen Teilnehmer freigegeben werden, der diese aufgrund seiner fehlenden Amtberechtigung nicht wählen darf.
Da die Freigabenummern eine höhere Priorität haben als die Sperrnummern, können Sperrnummern oder Teile davon wieder freigeben werden (z. B. 0180-Nummern sperren und 0180 6-Nummern freigeben).

Wenn die Freigabenummern für einen Teilnehmer nicht aktiviert, also "nicht freigegeben" sind, heißt das nicht unbedingt, dass der Teilnehmer diese Nummern nicht wählen darf. In diesem Fall gilt dann die eingestellte Amtberechtigung. Wenn Sie bei einem Teilnehmer die Vollamtberechtigung eingestellt und die Sperrnummern nicht aktiviert haben, hat es auch keine Wirkung auf ihn, wenn Sie die Freigabenummern bei ihm "freigeben", da er sowieso alles wählen darf.

Um alle eingetragenen Freigabenummern für einen Teilnehmer zu aktivieren, setzen Sie per Mausklick ein Häkchen in das entsprechende Kästchen.

Sperr-Nr (dienstlich / privat)

Um die Amtberechtigung der Teilnehmer einzuschränken, können zwanzig bis zu 10-stellige Sperrnummern vergeben werden (Eintrag mit dem PC-Programm COMmander Tools). Diese teilnehmerübergreifend geltenden Sperrnummern können bei den einzelnen Teilnehmern getrennt für Dienst- und Privatgespräche aktiviert werden. Im Allgemeinen werden Rufnummern gesperrt, die mit einer bestimmten Ziffernfolge beginnen und die aufgrund ihrer hohen Gebührentarife nicht für jeden Teilnehmer zugänglich sein sollen, z. B. die 0190-Rufnummern. In der Regel sind die ersten 4 bis 5 Ziffern kennzeichnend für den Telefondienst, der derartig hohe Gebühren verursacht.

Versucht ein Teilnehmer, eine für Ihn gesperrte Rufnummer zu wählen, so erhält er den Besetztton. Wenn die Sperrnummern für einen Teilnehmer nicht aktiviert, also "nicht gesperrt" sind, heißt das nicht unbedingt, dass der Teilnehmer diese Nummern wählen darf. In diesem Fall gilt dann immer die eingestellte Amtberechtigung. Wenn ein Teilnehmer keine Amtberechtigung oder nur die zur Annahme von Amtrufen berechtigende Teilamtberechtigung besitzt, würde das Sperren dieser Nummernfolgen nichts bewirken, da er sowieso keine Amtrufnummer wählen darf.

Um alle eingetragenen Sperrnummern für einen Teilnehmer zu aktivieren, setzen Sie per Mausklick ein Häkchen in das entsprechende Kästchen.

 

Kurzwahl-Berechtigung (dienstlich / privat)

Die im COMmander Basic gespeicherten Kurzwahlnummern (Eintrag per Telefon oder PC-Programm COMmander Tools) unterliegen der Prüfung auf die eingestellte Amtberechtigung. Wenn ein Teilnehmer keine Amtberechtigung hat, kann er auch keine Kurzwahlnummer wählen, weil im Kurzwahlspeicher nur Amtrufnummern abgespeichert werden. Wenn ein Teilnehmer nur Ortsgesprächsberechtigung besitzt, wird eine Kurzwahlnummer (außer Notruf-Kurzwahlnummern), in der eine Rufnummer mit Vorwahl abgespeichert ist, vom COMmander Basic nicht gewählt.

Eine Ausnahme stellt die hier einstellbare Kurzwahl-Berechtigung dar. Mit dieser können Sie eine eingestellte Amtberechtigung erweitern. So können spezielle Rufnummern vorgegeben werden, die gewählt werden dürfen. Ein Teilnehmer mit Kurzwahl-Berechtigung darf unabhängig von seiner Amtberechtigung alle Kurzwahlnummern wählen, also auch wenn er gar keine Amtberechtigung hat.

Um die Kurzwahl-Berechtigung für Dienst- bzw. Privatgespräche zu aktivieren, setzen Sie per Mausklick ein Häkchen in das entsprechende Kästchen.


Hinweis:
Beachten Sie bei der Aktivierung der Kurzwahl-Berechtigung bitte, dass jedem Teilnehmer zusätzlich zu den gemeinsam genutzten Kurzwahlnummern (100-stellige, Notruf und gemeinsame) 20 Teilnehmer-Kurzwahlnummern zur Verfügung stehen, die an den jeweiligen Apparaten eingetragen werden können. Um dies zu verhindern, muss auf der Seite Teilnehmer-Eigenschaften Berechtigungen die TN-Programmierberechtigung ausgeschaltet werden.